DER BETRIEB
Datenschutzrechtliche Vorgaben für die Verarbeitung von Aktionärsdaten

Datenschutzrechtliche Vorgaben für die Verarbeitung von Aktionärsdaten

RA Dr. Norman Koschmieder

Verarbeiten Gesellschaften personenbezogene Daten ihrer Aktionäre, bedürfen die einzelnen Verarbeitungsformen jeweils einer Rechtsgrundlage gem. Art. 6 DSGVO. Zudem hat die Gesellschaft umfangreiche Informationspflichten gem. Art. 12 ff. DSGVO gegenüber ihren Aktionären zu erfüllen. Insbesondere die Umsetzung der Informationspflichten ist noch mit erheblicher Rechtsunsicherheit belastet. In der Praxis verweisen viele Gesellschaften mit der HV-Einladung neben datenschutzrechtlichen Mindestangaben auf eine ausführliche Datenschutzerklärung für Aktionäre, die auf den Webseiten der Gesellschaften abgerufen werden kann. Im Folgenden wird die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise untersucht. Zudem werden die datenschutzrelevanten Neuregelungen durch das ARUG II in den Blick genommen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Aktionärsdaten durch die AG
    • 1. Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c)