DER BETRIEB
Der Einsatz von (Social) Plugins im Lichte des „Fashion ID“-Urteils des EuGH
– Zugleich Besprechung des EuGH-Urteils 29.07.2019 – Rs. C-40/17, Fashion ID, DB 2019 S. 1730

Der Einsatz von (Social) Plugins im Lichte des „Fashion ID“-Urteils des EuGH

– Zugleich Besprechung des EuGH-Urteils 29.07.2019 – Rs. C-40/17, Fashion ID, DB 2019 S. 1730

Dr. Daniel Rücker / Alexander Brandt / Christina Knoepffler

Am 29.07.2019 entschied der EuGH über den Einsatz des Facebook-Like-Buttons in der Rechtssache „Fashion ID“. Dabei bleibt er seiner Linie zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von Unternehmen und Facebook aus seinem „Fanpages-Urteil“ treu. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Punkte des „Fashion ID“-Urteils, insb. das Thema „gemeinsame Verantwortlichkeit“, und die dadurch entstehenden Herausforderungen beim Einsatz des Facebook-Like-Buttons. Darüber hinaus hat das Urteil Signalwirkung auch für den Einsatz anderer (Social) Plugins sowie sonstiger Drittanbietertechnologien. Zur Reduzierung damit verbundener Risiken bietet sich die Implementierung „datenschutzfreundlicher“ Lösungen an (z.B. die sog. „Zwei-Klick-Lösung“ oder die sog. „Shariff-Lösung“). Auch ein funktionierendes unternehmensinternes Datenschutzmanagement ist essenziell, um solche Themen zu erkennen und richtig zu adressieren.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das