DER BETRIEB
Erfordert der Einsatz von Cookies immer eine Einwilligung?
– Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 01.10.2019 – Rs. C-673/17, Planet49, DB 2019 S. 2344

Erfordert der Einsatz von Cookies immer eine Einwilligung?

– Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 01.10.2019 – Rs. C-673/17, Planet49, DB 2019 S. 2344

RA Jan Spittka

Seit dem EuGH-Urteil in der Rs. Planet49 fragen sich Webseitenbetreiber, ob für den Einsatz von Cookies nun in jedem Fall eine Einwilligung des Nutzers erforderlich ist. Im Folgenden wird aufgezeigt, dass bereits das europäische Recht das Einwilligungserfordernis des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL nicht ausnahmslos statuiert. Die deutsche Rechtslage bleibt aber weiter unklar. Das Einwilligungserfordernis des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL wurde nach h.M. nicht in deutsches Recht umgesetzt. Ob § 15 Abs. 3 TMG weiterhin als Rechtsgrundlage für eine pseudonymisierte Datenverarbeitung zu Werbezwecken dienen kann, solange der Nutzer nicht widerspricht, ist umstritten. Der BGH hat in seinem Vorlagebeschluss vom 05.10.2017 eine richtlinienkonforme Auslegung angesprochen; seine endgültige Entscheidung steht aber noch aus. Soweit für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Cookies auf die DSGVO abzustellen ist, kann ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 f)