DER BETRIEB
Externe Lohnbuchhaltung: ein Fall der gemeinsamen Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO

Externe Lohnbuchhaltung: ein Fall der gemeinsamen Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO

RA Prof. Niko Härting

Viele Unternehmen beauftragen externe Steuerberater oder Lohnbüros mit der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Seit Langem umstritten ist die Frage, ob dies als Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO zu qualifizieren ist und folglich der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung erforderlich ist. Während der DStV und die BStBK zumindest mit Blick auf Steuerberater eine Auftragsverarbeitung ablehnen, sehen dies einzelne Landesdatenschutzbehörden anders. Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2019 nun § 11 StBerG zur Verarbeitung personenbezogener Daten neu gefasst. Ob und inwieweit die Neuregelung die Streitfrage löst und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu beachten sind, wird im Folgenden erörtert.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Lohn- und Gehaltsabrechnung als Auftragsverarbeitung?
    • 1. Ansicht einiger Landesdatenschutzbehörden
    • 2. Lebensfremdes Bild der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • III.