DER BETRIEB
Anwendungsfragen zu § 14 Abs. 2 KStG

Anwendungsfragen zu § 14 Abs. 2 KStG

BMF, Schreiben vom 04.03.2020 – IV C 2 - S 2770/19/10003 :002 [2020/0207624]

Inhaltsübersicht

  • I. Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 KStG
  • II. Höchstbetrag der Ausgleichszahlungen i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 2 KStG
    • 1. Disquotale Gewinnverteilungsabreden
    • 2. Ausgleichszahlungen, die an dem Ergebnis bestimmter Bereiche der Organgesellschaft bemessen werden (Spartengewinne, sog. Tracking-stock-Strukturen)
    • 3. Ermittlung des fiktiv für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Gewinnanteils
    • 4. Wirtschaftsjahrbezogene Betrachtungsweise
  • III. „Kaufmannstest“ i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 3 KStG
  • IV. Rechtsfolgen

1 Mit Urteil vom 10.05.2017 – I R 93/15 (BStBl. II 2019 S. 278 = DB 2017 S. 2650) hat der BFH entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden, dass die Vereinbarung von variablen Ausgleichszahlungen eines beherrschenden Unternehmens an einen außenstehenden Gesellschafter der Anerkennung einer steuerlichen Organschaft entgegensteht, wenn sich die Ausgleichszahlungen im Ergebnis an dem Gewinn der