DER BETRIEB
Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft in Zeiten der Corona-Krise

Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft in Zeiten der Corona-Krise

Prof. Dr. Ulrich Noack / Prof. Dr. Dirk Zetzsche

Die Hauptversammlungen der meisten DAX-Gesellschaften sind für das Frühjahr 2020 vorgesehen – doch sie können nicht wie geplant stattfinden. Behördliche Verfügungen untersagen Menschenansammlungen wegen der Coronavirus-Pandemie. Continental, BASF, Daimler, RWE und die Deutsche Telekom haben ihre im April geplanten Hauptversammlungen bereits abgesagt. Der Beitrag legt dar, was bei der Absage bzw. Verschiebung der Hauptversammlung zu beachten ist. Darüber hinaus wird erörtert, welche Gestaltungen in Betracht kommen, um Aktionärsentscheidungen auch in Zeiten der Corona-Gefahr herbeizuführen. Neben der Aufspaltung der großen Hauptversammlung in wohl künftig wieder erlaubte Kleinversammlungen wird insbesondere eine Kombination aus limitierter Präsenz-Teilnahme und einer Online-Teilhabe vorgeschlagen. Ein Gesetz über Eilmaßnahmen u.a. im Gesellschaftsrecht, das temporär eine virtuelle Hauptversammlung ermöglicht, wurde in der letzten Märzwoche