DER BETRIEB
Die Hauptversammlung nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Die Hauptversammlung nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

RA/Notar Dr. Cornelius Götze, LL.M. / RAin Dr. Gabriele Roßkopf, LL.M.

Am 28.03.2020 ist das vom Parlament in Rekordzeit beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (nachfolgend „C19-FAbmG“) in Kraft getreten. Art. 2 des Gesetzes enthält ein Maßnahmenpaket für das Gesellschaftsrecht und verwandte Rechtsgebiete. Im Zentrum stehen – angesichts der laufenden Hauptversammlungssaison dringend begrüßte – substanzielle Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen, die zunächst auf 2020 begrenzt sind. Der Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen, insb. die Einführung „virtueller“, d.h. präsenzloser Hauptversammlungen, vor und gibt erste praktische Hinweise.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Online-Optionen ohne Satzungsgrundlage
  • III. Virtuelle Hauptversammlungen
    • 1. Rechtlicher Rahmen
    • 2. Praktische Fragen
      • a) Reichweite der Präsenzlosigkeit
      • b) Modalitäten der Stimmrechtsausübung
      • c) Fragemöglichkeit
      • d) Sonstige