DER BETRIEB
Entwurf zum Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) – Kritische Analyse aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

Entwurf zum Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) – Kritische Analyse aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

RA/FAStR Prof. Dr. Christoph H. Seibt, LL.M. (Yale) / Dr. Gerrit M. Bulgrin, LL.M. (Columbia)

Das BMJV hat am 19.09.2020 in Umsetzung der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen einen RefE zu einem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) vorgelegt; am 14.10.2020 wurde er mit inhaltlichen Änderungen im Detail von der Bundesregierung beschlossen. Danach können Unternehmen erstmals auch außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gegen den Widerstand einzelner Beteiligter durch einen Restrukturierungsplan umfassend saniert werden. Der vorliegende Beitrag nimmt die Schnittstellen zwischen präventivem Restrukturierungsrahmen und Gesellschaftsrecht zum Anlass, den StaRUG-RefE aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive kritisch zu beleuchten.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Grundlagen des präventiven Restrukturierungsrahmens
    • 1. Systematische Einordnung des StaRUG-RefE
    • 2. Zugangsvoraussetzungen (Anwendungsbereich)
      • a) Anknüpfung an den Tatbestand der