Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie im StaRUG
– Neue Rechte für Arbeitnehmer und Betriebsräte bei vorinsolvenzlichen Restrukturierungen? –
RAin/FAinArbR Dr. Anja Lingscheid / RA/FAArbR Moritz Kunz
Das neue StaRUG setzt die europäische Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht um. Die darin erstmals gesetzlich geregelten vorinsolvenzlichen Restrukturierungsmöglichkeiten haben auch arbeitsrechtliche Berührungspunkte.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Ziel der Restrukturierungsrichtlinie und Umsetzungsschritte in Deutschland
- III. Informationsrecht über Frühwarnsysteme
- IV. Unterstützung bei der Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers
- V. Inanspruchnahme des präventiven Restrukturierungsrahmens
- VI. Restrukturierungspläne
- VII. Fazit
I. Einleitung
Die Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz1 (Restrukturierungsrichtlinie) verändert die Sanierungspraxis in Deutschland.2 Aus arbeitsrechtlicher Sicht sieht die Restrukturierungsrichtlinie eine Reihe neuer Informations- und Anhörungsrechte der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmer vor. Ob und wie diese Eingang in das Unternehmensstabilisierungs- und