DER BETRIEB
Steuervollzug in der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Steuervollzug in der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Prof. Dr. Christoph Uhländer

Die aktuellen Gesetzesänderungen des Insolvenz- und Steuerrechts im Lichte der Corona-Pandemie wurden vom Verfasser als thematische Schwerpunkte bereits in DB 2021 S. 16 und in DB 2021 S. 642 behandelt. Der nachfolgende Beitrag versucht insb. die Auswirkungen der vorinsolvenzlichen Restrukturierung nach Maßgabe des StaRUG auf den Steuervollzug der Finanzverwaltung einzuordnen. Ebenso werden Lösungsansätze zur Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO n.F. vorgestellt, die Gegenstand kontroverser Diskussionen sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Auswirkungen des Restrukturierungsverfahrens auf die Besteuerung
    • 1. Formelles Besteuerungsverfahren in der Restrukturierung
      • a) Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten – Pflichten aus § 34 Abs. 3 AO?
        • aa) Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten von Amts wegen (§§ 73 ff. StaRUG)
        • bb) Aufgaben eines von Amts wegen bestellten Restrukturierungsbeauftragten
        • cc) Abgrenzung „Enthaftung“ gem. § 15b Abs. 8 InsO n.F. zu § 69 AO
        • dd) Bestellung