DER BETRIEB
Das einstufige Enforcement nach dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)

Das einstufige Enforcement nach dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)

WP/StB Dr. Bernd Kliem / WP/StB Jan Kosma / WP Nicole Optenkamp

Mit Beschluss des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) wird das Ende des zweistufigen Enforcementsystems in Deutschland mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auf der ersten Stufe besiegelt. Nach dem 31.12.2021 übernimmt die BaFin als staatliche Institution mit hoheitlichen Befugnissen allein die Bilanzkontrolle. Damit werden sich die Unternehmen, insbesondere aus dem Industriesektor, auf Veränderungen in der Aufsicht einstellen müssen, die sich über den gesamten Verfahrensablauf bis zu einer möglichen Fehlerveröffentlichung erstrecken. Auf Basis bisheriger Erfahrungen mit der BaFin lassen sich zudem erste Hinweise ableiten, was Unternehmen im Hinblick auf eine Prüfung durch die BaFin berücksichtigen sollten.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Ablauf des künftigen Enforcementverfahrens
    • 1. Betroffene Unternehmen, Prüfungsgegenstand und -ziel
    • 2. Verfahrenstypen und Anordnung einer Prüfung
    • 3. Durchführung