DER BETRIEB
Seit Januar kann die Kassen-Nachschau kommen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Kassen-Nachschau nach § 146b AO“ von Achilles (DB1257580) auf S. 18

Seit Januar kann die Kassen-Nachschau kommen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Kassen-Nachschau nach § 146b AO“ von Achilles (DB1257580) auf S. 18

Obwohl der Fiskus seit Januar Kassenbuchungen unangemeldet vor Ort kontrollieren darf, herrscht bei den Unternehmen noch große Unsicherheit, was auf sie zukommen kann. Die neue Kassen-Nachschau bringt einige offene Fragen.

M anipulierte Kassensysteme sind nicht nur rechtswidrig, sie führen auch zu einer signifikanten Wettbewerbsverzerrung. Als Reaktion darauf ist mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen die Kassen-Nachschau gesetzlich eingeführt worden (§ 146b AO i.V.m. Art. 97 § 30 Abs. 2 Satz 1 EGAO). Seit dem 01.01.2018 darf die Finanzverwaltung davon Gebrauch machen. Als steuerartenübergreifendes Instrument der Steuerkontrolle soll sie der zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme und offener Ladenkassen dienen.

Foto: iStock/AndreyPopov
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Die Voraussetzungen der Kassen-Nachschau

§ 146b Abs. 1 AO bestimmt, dass