DER BETRIEB
Gemeinsame Berufsausübung bei Abschlussprüfungen von PIEs
Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse – Ein Plädoyer für die gemeinsame Berufsausübung“ von Haßlinger/Haßlinger/Weimann (DB1280173) auf S. 2941

Gemeinsame Berufsausübung bei Abschlussprüfungen von PIEs

Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse – Ein Plädoyer für die gemeinsame Berufsausübung“ von Haßlinger/Haßlinger/Weimann (DB1280173) auf S. 2941

Der Beitrag zeigt auf, wie die gemeinsame Berufsausübung mit den europäischen Regelungen zur prüferbezogenen Unabhängigkeit in Einklang gebracht werden kann.

Jüngst appellierte der Sprecher des Vorstands des IDW Klaus-Peter Naumann an die Wirtschaftsprüfer, dass gerade die mittelständischen Berufsträger stärker kooperieren sollen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen bzw. zu erhalten. Eine spezielle Form dieser Zusammenarbeit ist die sogenannte gemeinsame Berufsausübung,

Foto: istock/ALotOfPeople
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Rechtliche Entwicklung

Der Begriff der gemeinsamen Berufsausübung hat bereits vor einiger Zeit Eingang in die gesetzlichen Vorschriften betreffend die Unabhängigkeitsregelungen im Rahmen der Abschlussprüfung gefunden. Grundsätzlich soll verhindert werden, dass die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch einen besonders hohen Anteil an Honoraren, die von einem geprüften Unternehmen gezahlt werden, gefährdet wird. Bis zum Inkrafttreten der VO (EU) 537/2014 am 17.06.2016 bestanden hinsichtlich