DER BETRIEB
Richtig reagieren auf wilde Streiks mit kollektiven Krankmeldungen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei kollektiven Krankmeldungen“ von Wittek (DB1283232) auf S. 2991

Richtig reagieren auf wilde Streiks mit kollektiven Krankmeldungen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei kollektiven Krankmeldungen“ von Wittek (DB1283232) auf S. 2991

Kollektive Krankmeldungen in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen erleben eine unerfreuliche Renaissance. Was Arbeitgeber solchen wilden Streiks entgegensetzen können.

Bereits in den 1970er Jahren entschied der BGH, dass streikähnliche Aktionen – etwa durch kollektive Krankmeldungen – sittenwidrig sind, weil sie die Regeln eines fairen Arbeitskampfes verletzen. Diese Rechtsprechung gilt bis heute. Allerdings profitieren Arbeitgeber nicht in vollem Umfang davon. Denn anders als damals kündigen Arbeitnehmer heute nicht mehr an, dass sie solche Aktionen planen. Das schmälert die Erfolgsaussichten, eine behauptete und insbesondere eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit erfolgreich anzugreifen. Der fragwürdige Ruf des „schlauen Teflon-Mittels“, den derlei verbotene Maßnahmen genießen, ist also durchaus berechtigt.

Foto: istock/ AnnettVauteck
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Um Arbeitnehmer und Gewerkschaft nicht in ihrem Tun zu bestärken, sollten Arbeitgeber dennoch alles daransetzen, die Aufklärung und Aufarbeitung