Erweiterte Bestätigungsvermerke deutscher Index-Unternehmen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Ausgestaltung des neuen Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers bei den DAX-, MDAX-, TecDAX- und SDAX-Unternehmen“ von Reisch/Schmidt (DB1285002) auf S. 2829
Der Beitrag analysiert die Umsetzung der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung des Abschlussprüfers bei 144 deutschen Index-Unternehmen.
Um nach der Finanzkrise das Vertrauen in die Abschlussprüfung wiederherzustellen, leiteten die EU-Kommission und das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) erweiterte regulatorische Maßnahmen ein. Die entsprechenden Neuregelungen durch die EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO), die Abschlussprüfer-Änderungsrichtlinie RL 2014/56/EU (AP-RiLi) sowie die überarbeiteten einschlägigen International Standards on Auditing (ISA) und die national gültigen IDW Prüfungsstandards (IDW PS) sind für nach dem 17.06.2016 (bzw. 16.06.2016) beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden.
Wie bisher wird das Prüfungsurteil auch nach neuer Rechtslage formelhaft formuliert, um Klarheit und Verständlichkeit zu gewährleisten. Die Beschreibung der Verantwortlichkeiten der