DER BETRIEB
Erweiterte Bestätigungsvermerke deutscher Index-Unternehmen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Ausgestaltung des neuen Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers bei den DAX-, MDAX-, TecDAX- und SDAX-Unternehmen“ von Reisch/Schmidt (DB1285002) auf S. 2829

Erweiterte Bestätigungsvermerke deutscher Index-Unternehmen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Ausgestaltung des neuen Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers bei den DAX-, MDAX-, TecDAX- und SDAX-Unternehmen“ von Reisch/Schmidt (DB1285002) auf S. 2829

Der Beitrag analysiert die Umsetzung der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung des Abschlussprüfers bei 144 deutschen Index-Unternehmen.

Um nach der Finanzkrise das Vertrauen in die Abschlussprüfung wiederherzustellen, leiteten die EU-Kommission und das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) erweiterte regulatorische Maßnahmen ein. Die entsprechenden Neuregelungen durch die EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO), die Abschlussprüfer-Änderungsrichtlinie RL 2014/56/EU (AP-RiLi) sowie die überarbeiteten einschlägigen International Standards on Auditing (ISA) und die national gültigen IDW Prüfungsstandards (IDW PS) sind für nach dem 17.06.2016 (bzw. 16.06.2016) beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden.

Foto: istock/utah778
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Ausgestaltung des neuen Bestätigungsvermerks

Wie bisher wird das Prüfungsurteil auch nach neuer Rechtslage formelhaft formuliert, um Klarheit und Verständlichkeit zu gewährleisten. Die Beschreibung der Verantwortlichkeiten der