Gehen oder bleiben? Wichtige Aspekte bei Altersgrenzenregelungen
Zusammenfassung des Aufsatzes „(Aktuelle) rechtliche Aspekte bei Altersgrenzenregelungen“ von Schiefer/Köster (DB1285007) auf S. 2874
Arbeitgeber, die sich Planungssicherheit darüber wünschen, wann ihre Arbeitnehmer das Unternehmen (spätestens) verlassen, müssen vorausschauend agieren.
Mit Rentenbezug des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis automatisch? Das stimmt nur, wenn es eine wirksam vereinbarte kollektiv- oder einzelvertragliche Altersgrenzenvereinbarung gibt. Bei deren Abschluss sind u.a. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das AGB- und das Befristungsrecht zu beachten.
Die ersten beiden Punkte sind noch recht unkompliziert. Das BAG hat mehrfach festgestellt, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze sowohl in Kollektivnormen als auch in Individualverträgen nicht gegen das AGG verstößt. Auch sind individualrechtliche Altersgrenzen, die in allgemeinen Arbeitsbedingungen unter der Überschrift „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ stehen, weder als überraschende Klausel zu werten noch intransparent oder unangemessen im Sinne der AGB