Die Grenzen der digitalen Betriebsprüfung
Zusammenfassung des Aufsatzes „Aus der digitalen Betriebsprüfung: Datenzugriff und Verfahrensdokumentation“ von Peters (DB1286761) auf S. 2846
Dass die Betriebsprüfung immer digitaler wird, führt im Einzelfall noch zu Unsicherheiten – z.B. in Bezug auf den Umfang des Datenzugriffs und die Dokumentationspflichten.
Werden steuerlich relevante Unterlagen mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt, hat die Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen.
Das Datenzugriffsrecht erstreckt sich auf Buchführungsunterlagen, die mithilfe eines Datenverarbeitungsprogramms erstellt wurden. Dies ist der Fall, wenn die Dokumente entweder originär digital erstellt oder nachträglich digitalisiert wurden. Allgemein ist der Datenzugriff beschränkt durch den Gegenstand der Außenprüfung.
Weitere Voraussetzung für den Datenzugriff ist, dass die Daten aufbewahrungspflichtig sind. Das sind alle Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der