DER BETRIEB
Die Grenzen der digitalen Betriebsprüfung
Zusammenfassung des Aufsatzes „Aus der digitalen Betriebsprüfung: Datenzugriff und Verfahrensdokumentation“ von Peters (DB1286761) auf S. 2846

Die Grenzen der digitalen Betriebsprüfung

Zusammenfassung des Aufsatzes „Aus der digitalen Betriebsprüfung: Datenzugriff und Verfahrensdokumentation“ von Peters (DB1286761) auf S. 2846

Dass die Betriebsprüfung immer digitaler wird, führt im Einzelfall noch zu Unsicherheiten – z.B. in Bezug auf den Umfang des Datenzugriffs und die Dokumentationspflichten.

Werden steuerlich relevante Unterlagen mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt, hat die Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen.

Foto: iStock/baloon111
hbfm_db_2018_47_m10_a_1286761_a001.png
Umfang des Datenzugriffs

Das Datenzugriffsrecht erstreckt sich auf Buchführungsunterlagen, die mithilfe eines Datenverarbeitungsprogramms erstellt wurden. Dies ist der Fall, wenn die Dokumente entweder originär digital erstellt oder nachträglich digitalisiert wurden. Allgemein ist der Datenzugriff beschränkt durch den Gegenstand der Außenprüfung.

Weitere Voraussetzung für den Datenzugriff ist, dass die Daten aufbewahrungspflichtig sind. Das sind alle Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der