DER BETRIEB
Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat - Theorie und Praxis
Zusammenfassung des Aufsatzes „Kein Grund zu bleiben, ist der beste Grund zu gehen – Ein Blick auf den Wechsel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat“ von Behringer/Unruh (DB1286786) auf S. 621

Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat - Theorie und Praxis

Zusammenfassung des Aufsatzes „Kein Grund zu bleiben, ist der beste Grund zu gehen – Ein Blick auf den Wechsel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat“ von Behringer/Unruh (DB1286786) auf S. 621

Für den Wechsel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat wurde 2009 die Cooling-off-Periode eingeführt. Der Beitrag untersucht Sinnhaftigkeit und praktische Umsetzung.

Nach der Finanzkrise 2009 hat der Gesetzgeber den Wechsel von ehemaligen Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat deutlich erschwert und eine sog. Cooling-off-Periode eingeführt. Das heißt, ein Vorstand muss zwei Jahre warten bevor er in den Aufsichtsrat wechseln darf. Ausnahme: Die Hauptversammlung (HV) überstimmt den Grundsatz der zweijährigen Karenzzeit.

Foto: istock/Michail_Petrov-96
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Wirtschaftswissenschaftliche Theorien

Vor dem Hintergrund der Prinzipal-Agenten-Theorie macht eine Cooling-Off-Periode durchaus Sinn. Der Aufsichtsrat ist Prinzipal des Vorstands und Agent der HV mit der Aufgabe der Überwachung des Vorstands. Der Vorstand ist Agent der HV mit der Aufgabe der Unternehmensführung. Bei einem direkten Wechsel vom Vorstand zum Aufsichtsrat ergibt sich die Gefahr der Kollusion beider Agenten zulasten des ultimativen