2019 bringt wichtige Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung
Zusammenfassung des Aufsatzes „Rechtsänderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung ab 2019“ von Niermann (DB1287970) auf S. 2894
Zum 01.01.2019 treten einige Steueränderungen in Kraft, die Einfluss auf die Lohnabrechnung haben. Betroffen sind unter anderem Diensträder, Jobtickets und Direktversicherungen.
Am 23.11.2018 hat der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – auch als „Jahressteuergesetz 2018“ bekannt – zugestimmt. Damit werden zum Jahreswechsel einige Änderungen wirksam, die die Arbeitnehmerbesteuerung betreffen.
Der Gesetzgeber hat eine im Vergleich zur bisherigen Rechtslage weitergehende Förderung der Elektromobilität beschlossen. Diese sieht für Elektro- und Hybrid-Elektrofahrzeuge eine deutlich günstigere Besteuerung der Privatnutzung vor. Gesetzestechnisch wird der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens statt bisher mit 1% des vollen Listenpreises künftig mit 1% des halben Listenpreises angesetzt.
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