Rechnungen: Aktuelle Vorgaben aus der Rechtsprechung
Zusammenfassung des Aufsatzes „Aktuelle Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug“ von Michel (DB1288465) auf S. 2957
Der Vorsteuerabzug ist ein Kernelement des Umsatzsteuerrechts. Einige aktuelle Urteile konkretisieren die Anforderungen an die Rechnungen.
Der Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung dient als „Eintrittskarte“ für das Recht zum Vorsteuerabzug. Die Rechtsprechung hat in jüngster Zeit einige der Voraussetzungen, die eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 Nr. 1–10 erfüllen muss, konkretisiert. Der Autor geht u. a. auf die folgenden Punkte ein:
Die bisher strengen Anforderungen an die Angabe der vollständigen Anschrift des Leistenden hat der BFH im Anschluss an das EuGH-Urteil Geissel und Butin aufgegeben. § 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG sind richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass jede Art von Anschrift ausreicht, unter der ein Unternehmer erreichbar ist; dies ist auch bei einer sog. Briefkastenanschrift der Fall (Az. V R 25/15).
Auch setzt der Vorsteuerabzug nach ständiger BFH-Rechtsprechung voraus