DER BETRIEB
Zwischenmenschliches (Fehl-)Verhalten erkennen und ahnden
Zusammenfassung des Aufsatzes „Abgrenzung zwischen sexueller Belästigung und Flirterei am Arbeitsplatz“ von Blattner (DB1289467) auf S. 487

Zwischenmenschliches (Fehl-)Verhalten erkennen und ahnden

Zusammenfassung des Aufsatzes „Abgrenzung zwischen sexueller Belästigung und Flirterei am Arbeitsplatz“ von Blattner (DB1289467) auf S. 487

Für Arbeitgeber ist und bleibt es schwierig, (sexuelle) Belästigungen im Betrieb zu erkennen, aufzuklären und angemessen zu sanktionieren. Welche Mittel sie dabei nutzen können.

Dass Arbeitgeber es nicht dulden können, wenn Arbeitnehmer ihres Unternehmens Benachteiligungen, (sexuellen) Belästigungen oder Mobbing- bzw. Stalking-Attacken durch Kollegen oder Vorgesetzte ausgesetzt sind, versteht sich von selbst. Schwieriger ist es, solche verbotenen Verhaltensweisen eindeutig zu identifizieren und angemessen zu ahnden. Oft macht es schon Probleme, einen erlaubten Flirt von einer unerlaubten Belästigung abzugrenzen. Zudem müssen Arbeitgeber, bevor sie ein Fehlverhalten sanktionieren, eine umfassende Güter- und Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls vornehmen.

Foto: istock/Ирина Мещерякова
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Grundsätzlich gilt: Ein belästigendes Verhalten geht Arbeitgeber nur dann etwas an, wenn ein betrieblicher Bezug besteht. Mitarbeiter sind daher völlig frei, sich privat zu