DER BETRIEB
Ausschlussfristen bei Ansprüchen aus dem Entgelttransparenzgesetz
Zusammenfassung des Aufsatzes „Anwendbarkeit von Ausschlussfristen bei Ansprüchen aus dem Entgelttransparenzgesetz“ von Bürger/Müller (DB1289873) auf S. 425

Ausschlussfristen bei Ansprüchen aus dem Entgelttransparenzgesetz

Zusammenfassung des Aufsatzes „Anwendbarkeit von Ausschlussfristen bei Ansprüchen aus dem Entgelttransparenzgesetz“ von Bürger/Müller (DB1289873) auf S. 425

Ob Ansprüche aus dem EntgTranspG Ausschlussfristen unterliegen können, ist offen – und auch deren etwaige Ausgestaltung macht nach den jüngsten BAG-Urteilen Probleme.

Die Wirksamkeit von Ausschlussfristen ist ein Dauerthema vor Gericht, die Vorgaben des BAG für deren individualvertragliche Ausgestaltung sind strikt: Ausschlussklauseln sind in einer eigenständigen Regelung mit gut erkennbarer Überschrift verständlich zu formulieren und müssen Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Geltendmachung ausdrücklich benennen. Sie dürfen nicht als „one way street“ ausgestaltet sein und ihre Laufzeit drei Monate nicht unterschreiten. Diese Vorgabe gilt bei zweistufigen Ausschlussfristen für beide Stufen. Entschieden ist inzwischen zudem, dass arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln auch Ansprüche umfassen können, die mit dem Arbeitsverhältnis nur „in Verbindung stehen“. Offen ist indes, inwieweit bestimmte Ansprüche ausdrücklich vom Verfall auszunehmen sind.

Foto: istock/ ScottNodine
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