Gemeinsame Berichterstattung zur Corporate Governance
Zusammenfassung des Aufsatzes „Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung“ vom Arbeits-kreis „Corporate Governance Reporting“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (DB1290004) auf S. 317
Corporate Governance ist gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Diese gemeinsame Verantwortung sollte sich auch in der Berichterstattung widerspiegeln.
Der 2014 bei der Schmalenbach Gesellschaft eingerichtete Arbeitskreis Corporate Governance Reporting verfolgt das Ziel einer Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung. Wichtigstes Anliegen ist die Konsolidierung der derzeit auf unterschiedlichste Berichte verteilten Informationen zur Corporate Governance. Dazu hat der Arbeitskreis eine Bündelung der Berichterstattung in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB vorgeschlagen. Sowohl der RefE des ARUG II vom 11.10.2018 zur Umsetzung der unionsrechtlichen Aktionärsrechterichtlinie als auch der Entwurf zu Neufassung des DCGK (DCGK-E) vom 25.10.2018 weisen in Richtung der Vorschläge des Arbeitskreises.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen drängt die Frage nach der künftigen