Die zinsbereinigte Besteuerung bei Personengesellschaften
Zusammenfassung des Aufsatzes „Übertragung des Konzepts der zinsbereinigten Besteuerung auf Einzelunternehmen bzw. PersGes. – Problemfelder und Effekte“ von Neugebauer (DB1290552) auf S. 437
Die zinsbereinigte Besteuerung stellt die marktübliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals mehr oder minder steuerfrei. Davon sollten nicht nur Kapitalgesellschaften profitieren.
Fremd- und Eigenkapital werden im Unternehmen steuerlich unterschiedlich erfasst. Fremdkapitalzinsen auf Unternehmensebene sind voll abzugsfähig und unterliegen beim Kapitalgeber der jeweiligen Ertragsteuer. Die Eigenkapitalverzinsung unterfällt indes sowohl auf Ebene des Unternehmens als auch auf der des Kapitalgebers der Ertragsbesteuerung. Ein fiktiver Zinsabzug auf Eigenkapital kann diese steuerliche Ungleichbehandlung beseitigen.
Zwölf Länder haben denn auch eine zinsbereinigte Besteuerung (zumindest zwischenzeitlich) in ihr Steuerregime aufgenommen, jedoch wird das Konzept nicht in Reinform umgesetzt und der Anwendungsbereich begrenzt sich vornehmlich auf körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften. Gerade in Deutschland gibt es jedoch viele international tätige, transparent