DER BETRIEB
Zum Informationstransfer im Unternehmensverbund
Zusammenfassung des Aufsatzes „Fallstricke für den Vorstand einer abhängigen AG bei der Informationserteilung gegenüber der Konzernobergesellschaft“ von Bunz (DB1290586) auf S. 170

Zum Informationstransfer im Unternehmensverbund

Zusammenfassung des Aufsatzes „Fallstricke für den Vorstand einer abhängigen AG bei der Informationserteilung gegenüber der Konzernobergesellschaft“ von Bunz (DB1290586) auf S. 170

Im Unternehmensverbund gibt es einen regen Informationsfluss nach oben. Jedoch sollte der Vorstand der Tochter Informationsverlangen der Mutter nicht ungeprüft entsprechen.

Im Unternehmensverbund hat die Obergesellschaft regelmäßig ein – dem Grunde nach anerkennenswertes Interesse– daran, eine möglichst breite Informationsbasis zu schaffen. Die Motive variieren: Teils werden Daten für die Konzernrechnungslegung benötigt. Teils geht es darum, Auskünfte für das Beteiligungscontrolling zusammenzutragen. Teils werden Informationen aber auch eher unreflektiert gesammelt.

Foto: istock/ fatido
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Bevor der Vorstand der Tochtergesellschaft dem Verlangen der Obergesellschaft Folge leistet, sollte er sich fragen, ob eine Anspruchs- bzw. Ermächtigungsgrundlage für die Informationsherausgabe besteht und im Fall einer positiven Antwort deren Voraussetzungen prüfen. Insbesondere ist zu klären, inwieweit die informationelle Gleichbehandlung der Aktionäre, Verschwiegenheitspflichten oder Vorgaben des