Substanztest oder Fremdvergleich?
Zusammenfassung des Aufsatzes „Über das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zum Fremdvergleichsgrundsatz“ von Mattern (DB1291755) auf S. 83
Die Frage nach der Substanz für eine Hinzurechnungsbesteuerung bei passiven Tätigkeiten im Ausland beschäftigt viele Konzerne. Ein aktuelles BFH-Urteil bringt neue Erkenntnisse.
Mit Urteil vom 13.06.2018 hatte der BFH erstmals zur Anwendung des sog. Substanztestes i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG zu entscheiden (Az. I R 94/15). Zwar enthält das Urteil nicht die erhofften Details zur Erbringung des Substanznachweises. Es stellt aber das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zu den Einkünftekorrekturnormen heraus.
Eine inländische Muttergesellschaft war an in Zypern, Russland und der Ukraine ansässigen Konzerngesellschaften beteiligt. Gegenstand der Zypern-Ltd. war der Erwerb von Urheberrechten an Büchern, um den Gesellschaften in der Ukraine und in Russland Unterlizenzen gegen Entgelt an diesen Rechten einzuräumen. Ihre Tätigkeiten beschränkten sich auf die Unterzeichnung der Lizenzverträge sowie administrative Aufgaben. Hierfür erhielt