DER BETRIEB
Fragwürdige Minimallösung: die Neuregelung zur Tarifeinheit
Zusammenfassung des Aufsatzes „Gesetzliche Tarifeinheit: Nachgebessert und dennoch mangelhaft?“ von Klein (DB1291804) auf S. 545

Fragwürdige Minimallösung: die Neuregelung zur Tarifeinheit

Zusammenfassung des Aufsatzes „Gesetzliche Tarifeinheit: Nachgebessert und dennoch mangelhaft?“ von Klein (DB1291804) auf S. 545

Der Gesetzgeber ist dem verfassungsgerichtlichen Regelungsauftrag nachgekommen und hat § 4a TVG nachgebessert. Der praktische Nutzen der Norm indes bleibt unklar.

Versteckt im Qualifizierungschancengesetz hat der Gesetzgeber die im Tarifeinheitsgesetz enthaltene Regelung zur Tarifkollision korrigiert. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte das Fehlen von Vorkehrungen gerügt, die sicherstellen, dass die Interessen von Berufsgruppen, deren Tarifvertrag nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG verdrängt wird, im verdrängenden Tarifvertrag hinreichend berücksichtigt werden. Dementsprechend sieht die neue Version der Norm nun vor, dass Minderheitstarifverträge dann gültig bleiben, wenn beim Zustandekommen des Mehrheitstarifvertrags die Interessen von gewerkschaftlich organisierten Berufs- bzw. Arbeitnehmergruppen, die auch vom Minderheitstarifvertrag erfasst sind, „nicht ernsthaft und wirksam berücksichtigt“ worden sind. Dadurch werden Fälle der Tarifkollision über