Wie Arbeitgeber die Hoheit über die Dienstpläne behalten können
Zusammenfassung des Aufsatzes „Freizeit statt Geld: Rechte von Arbeitnehmern und Reaktions- sowie Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber“ von Kleinebrink (DB1291805) auf S. 667
Eine gute Work-Life-Balance ist eine feine Sache. Für Unternehmer werden die vielen Teilzeitansprüche ihrer Arbeitnehmer aber zunehmend zur Herausforderung. Ein Überblick.
Immer mehr gesetzliche und tarifvertragliche Regeln ermöglichen es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit (vorübergehend) ohne Entgeltausgleich zu verringern. Die jüngste Neuerung in diesem Bereich ist die Einführung der Brückenteilzeit zum 01.01.2019. Auch streben Gewerkschaften in Tarifverhandlungen vermehrt danach, Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, statt einer Entgelterhöhung zusätzliche Urlaubstage zu wählen.
Für Arbeitgeber bedeuten solche Ansprüche eine große organisatorische Belastung. Der Beitrag beleuchtet daher die Möglichkeiten von Unternehmen, sich dem Wunsch nach einer Reduktion der Arbeitszeit oder der Umwandlung von Entgelt in Freizeit zu verschließen. Ebenfalls zur Sprache kommen Optionen zur geschickten Gestaltung von Tarifverträgen, wodurch eine halbwegs unternehmerfreundliche