Neue Regeln für Pensionszusagen an Vorstände und Geschäftsführer
Zusammenfassung des Aufsatzes „Neue Spielregeln für Pensionszusagen an Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer“ von Diller/Arnold (DB1291806) auf S. 608
Die Dynamisierungspflicht bei unverfallbaren Anwartschaften kann teuer werden. Doch Mehrkosten bei klassischen Vorstands- und Geschäftsführerpensionen sind vermeidbar.
Seit gut einem Jahr müssen unverfallbare Anwartschaften von Final-Pay-Versorgungszusagen an Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer eine Mindestdynamisierung erhalten. Die Novelle geht auf die EU-Mobilitätsrichtlinie zurück und kann Pensionszusagen erheblich verteuern. Kern des neuen § 2a Abs. 2 BetrAVG ist das Gebot, dass der bis zum Ausscheiden erworbene Anwartschaftswert nicht geringer sein darf, als er bei betriebstreuem Verhalten gewesen wäre. Diese Vorgabe ist jedoch mit so vielen Einschränkungen/Gegeneinschränkungen versehen, dass sie kaum noch erkennbar ist. Auch ergeben sich schwierige Auslegungs- und Abgrenzungsfragen.
Hauptanwendungsgebiet der Reform ist die entgeltabhängige reine Leistungszusage. Bei echten Einzelzusagen ist zu unterscheiden: Die in § 2a Abs. 2