DER BETRIEB
Kunst – Profession oder Liebhaberei?
Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen von künstlerischen Tätigkeiten“ von Gommers (DB1291981) auf S. 270

Kunst – Profession oder Liebhaberei?

Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen von künstlerischen Tätigkeiten“ von Gommers (DB1291981) auf S. 270

Die Gewinnerzielungsabsicht dient der Abgrenzung von steuerbarer Erwerbssphäre und Privatbereich. Bei künstlerischen Tätigkeiten ist die Prüfung oft nicht einfach.

Kennzeichnend für die Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1-7 EStG ist, dass die Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen der Erzielung positiver Einkünfte dienen. Nur wer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, generiert bei Hinzutreten der weiteren Tatbestandsmerkmale einkommensteuerlich relevante Einkünfte bzw. Verluste. Schwierigkeiten bereitet diese Abgrenzung dort, wo sich Privat- und Erwerbsbereich notwendig überschneiden. Dies ist im Besonderen bei künstlerischen Tätigkeiten der Fall. Die Aufwendungen des Künstlers bestehen meist aus Material, Aufwendungen für ein Atelier sowie Werbe- und Reisekosten. Insb. Letztere ziehen bei fehlendem erwerbswirtschaftlichem Erfolg schnell den Verdacht des Finanzamts auf sich, dass es sich eigentlich um Kosten der privaten Lebensführung handelt.

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