DER BETRIEB
Der Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 ist veröffentlicht
Zusammenfassung des Aufsatzes „Update Verwaltungsauffassung zum Unternehmens-Erbschaftsteuerrecht“ von Stalleiken (DB1291991) auf S. 87

Der Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 ist veröffentlicht

Zusammenfassung des Aufsatzes „Update Verwaltungsauffassung zum Unternehmens-Erbschaftsteuerrecht“ von Stalleiken (DB1291991) auf S. 87

Die vorgelegten Entwürfe der ErbStR 2019 legen die Auffassung der Finanzverwaltung zum ErbStG 2016 verbindlich fest. Für Unternehmen und Berater ist ihre Lektüre Pflicht.

Das BMF hat am 20.12.2018 den lang erwarteten Entwurf der ErbStR 2019 veröffentlicht und die Verbände um Stellungnahme bis zum 24.01.2019 gebeten. Einzelheiten der Neuregelung im ErbStG 2016 sind hoch umstritten. Rechtsprechung existiert bislang nur in vereinzelten Fällen. Daher kommt der Verwaltungsauffassung für die Gestaltungspraxis besondere Bedeutung zu. Der Entwurf ist mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Mit einem Inkrafttreten ist im Laufe des Q1/2019 zu rechnen. Der Autor beleuchtet ausgewählte Aspekte des Unternehmensteuerrechts.

Foto:iStock/gopixa
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Lohnsummenkontrolle bei Umstrukturierung

Eine wesentliche Neuerung ergibt sich für die Ermittlung der Ausgangslohnsumme in bestimmten Umstrukturierungsfällen. So geht die Finanzverwaltung nach wie vor davon aus, dass die Lohnsummen von Beteiligungen