DER BETRIEB
Umstrittene Rechtsprechung zur Verlustübernahmepflicht
Zusammenfassung des Aufsatzes „OLG Köln zur Verlustübernahmepflicht nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F.“ von Oser (DB1292594) auf S. 322

Umstrittene Rechtsprechung zur Verlustübernahmepflicht

Zusammenfassung des Aufsatzes „OLG Köln zur Verlustübernahmepflicht nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F.“ von Oser (DB1292594) auf S. 322

Das OLG Köln hat erstmals zur Verlustübernahmepflicht nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. entschieden. Der Beitrag stellt den Beschluss vor und würdigt ihn kritisch.

§ 264 Abs. 3 HGB, die „Mutter aller Befreiungsvorschriften“ erfreut sich in der Konzernpraxis großer Beliebtheit. Im Zentrum der Befreiungsvorschrift steht die Verlustübernahmepflicht (Nr. 2) nach § 302 AktG. Dabei blieb indes offen, ob sich die Verlustübernahme auf das Geschäftsjahr erstrecken muss, „für das“ die Tochter-KapGes. Erleichterungen in Anspruch nehmen will, oder auf das folgende Geschäftsjahr, „in dem“ die Erleichterungen in Anspruch genommen werden (so die inzwischen h.M. in der Literatur). Eine Rechtsprechung zu dieser Streitfrage existierte bislang nicht.

Foto: istock/serts
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Beschluss des OLG Köln vom 13.07.2018

Nunmehr hat das OLG Köln erstmals in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 335a HGB über diese Frage befunden (Az. 28 Wx 2/18) und der h.M. in der Literatur eine Absage erteilt. So muss sich laut OLG Köln