DER BETRIEB
Betriebsratskosten: Das müssen Arbeitgeber wirklich zahlen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Kosten der Betriebsverfassung“ von Schiefer (DB1292615) auf S. 728

Betriebsratskosten: Das müssen Arbeitgeber wirklich zahlen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Kosten der Betriebsverfassung“ von Schiefer (DB1292615) auf S. 728

Unternehmen tragen im Normalfall die Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen. Über Details der Finanzierung lässt sich aber trefflich streiten. Was Arbeitgeber wissen sollten, um schwierige Abgrenzungsfragen richtig zu beantworten.

Ein Betriebsrat (und dessen Tätigkeit) kostet Geld – und zwar das des Arbeitgebers. Zwar müssen Betriebsräte ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt ausüben. Unternehmen entstehen aber dennoch Kosten, da sie die Mitglieder des Gremiums ohne Minderung des Arbeitsentgelts von deren beruflicher Tätigkeit freistellen müssen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Amtes erforderlich ist (§ 37 Abs. 2 BetrVG, § 38 BetrVG). Zudem hat der Gesetzgeber den Arbeitgebern etliche weitere Kostentragungspflichten auferlegt: Sie müssen nicht nur die notwendigen Schulungen für Betriebsräte finanzieren (§ 37 Abs. 6 und 7 BetrVG) und die für die Gremiumsarbeit erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellen (§ 40 Abs. 2 BetrVG), sondern vielfach auch die