E-Commerce: Kartellrechtliche Grenzen für Vertriebsvorgaben
Zusammenfassung des Aufsatzes „Beschränkungen des Internetvertriebs im selektiven Vertrieb“von Galle (DB1293272) auf S. 288
Vorgaben in selektiven Vertriebssystemen sind am Kartellrecht zu messen? Kartellrechtsverwaltung und Gerichte bewerten das uneinheitlich. Ein Überblick für Rechtsanwender.
Die Konzeption eines kartellrechtlich zulässigen selektiven Vertriebssystems birgt in der Praxis viele Herausforderungen. Auch nach der EuGH-Grundsatzentscheidung in der Rs. Coty bleiben viele Fragen ungeklärt: Die Analyse der neuesten Stellungnahmen von EU-Kommission, Bundeskartellamt und Rechtsprechung zeigt auf, dass im Detail noch unterschiedliche Wertungen bestehen.
Selektive Vertriebssysteme definieren qualitative und/oder quantitative Anforderungen an die Händler. Gem. der Metro-Rspr. des EuGH stellen solche Verkaufssysteme keine Wettbewerbsbeschränkung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, soweit die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern,