DER BETRIEB
Die Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Anwendung der Trennungstheorie bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG“ von Becker (DB1293491) auf S. 326

Die Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Anwendung der Trennungstheorie bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG“ von Becker (DB1293491) auf S. 326

Ob und wann § 6 Abs. 5 EStG gewinnneutrale Übertagungen ermöglicht, spielt für Personengesellschaften eine große Rolle. Die Rechtslage bleibt allerdings weiter umstritten.

Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 EStG ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen eine gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften. Strittig ist jedoch seit längerem die Frage, ob in den Fällen des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG auch teilentgeltliche Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern gewinnneutral möglich sind.

Foto: iStock/Artfoliophoto
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Strenge und modifizierte Trennungstheorie konkurrieren

Fließt eine Gegenleistung, erfolgt eine Übertragung nach der strengen Trennungstheorie insoweit entgeltlich, wie die für die Übertragung des Einzelwirtschaftsguts erbrachte Gegenleistung im Verhältnis zu dem Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts steht. Nach der modifizierten Trennungstheorie hingegen liegt eine entgeltliche Übertragung nur vor, soweit die Gegenleistung die Buchwerte des