DER BETRIEB
Teuerungsanpassung der Betriebsrenten im Jahr 2019
Zusammenfassung des Aufsatzes „Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2019“ von Kelwing/Ringwald (DB1294481) auf S. 305

Teuerungsanpassung der Betriebsrenten im Jahr 2019

Zusammenfassung des Aufsatzes „Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2019“ von Kelwing/Ringwald (DB1294481) auf S. 305

Unternehmen, die Betriebsrenten an Ex-Arbeitnehmer zahlen, müssen alle drei Jahre deren inflationsbedingten Kaufkraftverlust ausgleichen. Welche Regeln und Ausnahmen gelten.

Arbeitgeber müssen in regelmäßigen Abständen eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) prüfen und nach billigem Ermessen entscheiden, ob sie eine Teuerungsanpassung vornehmen. Der Beitrag gibt praktische Tipps, wie sich die komplexe Berechnung rechtssicher durchführen lässt, und nennt Orientierungsgrößen für die Teuerungsanpassung der Betriebsrenten im Zeitraum zwischen 2016 und 2019.

Foto: istock/ PeskyMonkey
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Allgemeine Rechen- und Bezugsgrößen

§ 16 Abs. 1 BetrAVG gibt mit dem Drei-Jahres-Turnus zwar den Termin für die Anpassungsprüfung vor. Den maßgeblichen Prüfungszeitraum, innerhalb dessen die jeweiligen Anpassungsmaßstäbe auszuwerten sind, definiert das Gesetz hingegen nicht. Laut BAG umfasst er die Zeit vom Rentenbeginn bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag.

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