DER BETRIEB
So lassen sich fortgesetzte Betriebsversammlungen verhindern
Zusammenfassung des Aufsatzes „Die unterbrochene und fortgesetzte Betriebsversammlung“ von Ludwig/Forschner (DB1295030) auf S. 907

So lassen sich fortgesetzte Betriebsversammlungen verhindern

Zusammenfassung des Aufsatzes „Die unterbrochene und fortgesetzte Betriebsversammlung“ von Ludwig/Forschner (DB1295030) auf S. 907

Betriebsversammlungen zu unterbrechen und später – während der Arbeitszeit – fortzusetzen, ist ein häufig zu beobachtender Rechtsbruch. Wie Arbeitgeber reagieren können.

Pro Quartal erlaubt das Gesetz grundsätzlich nur eine Betriebsversammlung, die ohne Zustimmung des Arbeitgebers während der Arbeitszeit abgehalten werden darf (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Diese Beschränkung versuchen Betriebsräte immer häufiger zu umgehen und unterbrechen Betriebsversammlungen, nur um sie zu einem späteren Zeitpunkt, aber erneut während der Arbeitszeit, fortzusetzen. Damit versuchen sie, vor allem während Verhandlungen über Betriebsänderungen Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, auch wenn ein solches Vorgehen dem gesetzlichen Grundsatz der Einheit von Betriebsversammlungen widerspricht.

Foto: istock/ skynesher
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Vielfach ist die Auffassung anzutreffen, Arbeitgeber seien einem solchen Rechtsbruch des Betriebsrats schutzlos ausgeliefert. Das ist falsch. Der Beitrag stellt die materiell-rechtlichen und