Der neue Realteilungserlass: Licht und Schatten
Zusammenfassung des Aufsatzes „Der neue Realteilungserlass des BMF – (un-)echte Erhöhung der Rechtssicherheit?“ von Gläser/Zöller (DB1295070) auf S. 692
Mit dem neuen BMF-Schreiben folgt die Verwaltung im Wesentlichen der BFH-Rechtsprechung. Einige Regelungen führen aber weiterhin zu wenig nachvollziehbaren Ergebnissen.
Beinahe genau zwei Jahre nach Veröffentlichung des letzten Realteilungserlasses hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 19.12.2018 ihre Auffassung zu den steuerlichen Implikationen einer Realteilung i.S.d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG einer Revision unterzogen. Sie folgt nun weitgehend der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Autoren unterziehen die neue Verwaltungsauffassung einer kritischen Würdigung und verdeutlichen weiterhin offene Fragen anhand praxisrelevanter Fallbeispiele.
Die Finanzverwaltung übernimmt nun die Terminologie des BFH in Form von echter und unechter Realteilung. Eine echte Realteilung liegt vor, wenn der Betrieb auf Ebene der Mitunternehmerschaft aufgegeben wird. Hierunter fällt auch das Ausscheiden eines Mitunternehmers unter