DER BETRIEB
Lohnsteuer 2019 – Neues vom Gesetzgeber
Zusammenfassung des Aufsatzes „LSt-Update 2018/2019: Gesetzliche Neuregelungen“ von Geserich (DB1295130) auf S. 509

Lohnsteuer 2019 – Neues vom Gesetzgeber

Zusammenfassung des Aufsatzes „LSt-Update 2018/2019: Gesetzliche Neuregelungen“ von Geserich (DB1295130) auf S. 509

2018 hat der Gesetzgeber einige für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevante Neuregelungen zur Einkommensteuer beschlossen.

Die Neuregelungen bescheren Arbeitnehmern einige Möglichkeiten, Lohnsteuer einzusparen, aber auch für die Lohnabrechnung beim Arbeitgeber sind manche Neuerungen interessant. Der Autor gibt einen detaillierten Überblick. Es sind unter anderem die folgenden Punkte enthalten.

Foto: iStock/johannes86
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Geringfügige Beschäftigung

Der allgemeine Mindestlohn steigt in zwei Stufen von 8,50 € (vom 01.01.2017 bis 31.12.2018) auf 9,19 € (ab 01.01.2019) und 9,35 € (ab 01.01.2020). Die Tageslohngrenze für die Pauschalierung der Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung (§ 40a Abs. 2 EStG; Pauschsteuersatz 25%) von zurzeit 72 € ist hieran bislang noch nicht angepasst worden. Dies (2019: 9,19 € × 8 Stunden = 73,52 € – 2020: 9,35 € × 8 Stunden = 74,80 €) soll durch ein evtl. „Bürokratieabbaugesetz III“ mit Wirkung zum 01.01.2019 nachgeholt werden.

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich