DER BETRIEB
Quellensteuerabzug für Google Ads?
Zusammenfassung des Aufsatzes „Der Steuerabzug bei Online-Werbung am Beispiel von Google Ads“ von Diffring/Saft (DB1295580) auf S. 387

Quellensteuerabzug für Google Ads?

Zusammenfassung des Aufsatzes „Der Steuerabzug bei Online-Werbung am Beispiel von Google Ads“ von Diffring/Saft (DB1295580) auf S. 387

Die Finanzverwaltung will deutsche Werbekunden von ausländischen Anbietern zum Quellensteuerabzug bitten. Rechtlich überzeugt ihre Argumentation indes nicht.

Online-Werbeleistungen durch ausländische Portalbetreiber wie Google stehen im Mittelpunkt der Marketingstrategien vieler Unternehmen. In Deutschland wurden 2017 insgesamt 6,6 Mrd. € in Online-Werbung investiert. Für Kunden eines im Ausland ansässigen Anbieters stellt sich dabei die Frage, inwiefern er zum Quellensteuerabzug nach § 50a EStG verpflichtet ist. In Betriebsprüfungen werden entsprechende Fälle inzwischen aufgegriffen.

Foto: iStock/scyther5
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Eine Verpflichtung setzt voraus, dass der Anbieter von Online-Werbeleistungen beschränkt steuerpflichtige Einkünfte nach den §§ 1 Abs. 4, 49 EStG bezieht und diese gem. § 50a Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen. Das wird inzwischen mitunter aufgrund der These bejaht, dass es sich bei der Erbringung von Online-Werbung um die Überlassung der Nutzung von Verfahren (Algorithmen)