Einzweck oder Mehrzweck? Umsatzsteuer auf Gutscheine
Zusammenfassung des Aufsatzes „Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine in der USt – Praktische Auswirkungen der ab 01.01.2019 geltenden Neuregelungen“ von Huschens (DB1295581) auf S. 446
Seit Januar gelten neue Regeln für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen. Die Abgrenzung der Gutscheinarten birgt ein gewisses steuerliches Risiko.
In der Konsumwirtschaft werden Gutscheine sehr häufig eingesetzt, z.B. um neue Kunden zu gewinnen oder Absatzchancen zu erhöhen. Neben echten Nennwertgutscheinen für den Bezug einer bestimmten, bereits auf dem Gutschein vermerkten Leistung gibt es auch Vorteilskarten ohne diesen konkreten Bezug. Der Kunde kann dann ein Produkt oder eine Leistung seiner Wahl aus dem Sortiment des Anbieters erwerben.
Mit der Richtlinie (EU) 2016/1065 vom 27.06.2016 wurden erstmals spezielle Vorschriften für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die MwStSystRL eingefügt.Die neuen Absätze 13–15 in § 3 UStG und eine Ergänzung von § 10 Abs. 1 UStG durch das Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften haben diese Richtlinie nun in