Das Publizitätsverhalten mittelständischer Unternehmen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Alles zu seiner Zeit: Das Offenlegungsverhalten nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen“ von Fülbier/Wittmann/Bravidor (DB1295676) auf S. 797
Der Beitrag untersucht das Offenlegungsverhalten nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen. Im Fokus steht vor allem der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
In Deutschland sind alle Unternehmen mit beschränkter Haftung verpflichtet, Jahres- und Konzernabschlussunterlagen innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen (§ 325 HGB). Fehlverhalten wird mit Strafzahlungen von bis zu 25.000 € sanktioniert. Das gilt auch für den tendenziell publizitätsscheuen Mittelstand. So gibt es regelmäßig Diskussionen darüber, ob das Gesetz die Mittelständler zu streng reguliert und die Sorge vor konkurrenzinduzierten Publizitätsnachteilen ausreichend berücksichtigt.
Seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (1985) beschäftigt sich die empirische Forschung intensiver mit der Offenlegungspraxis nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen. Erstmalige umfassendere Untersuchungen für das Jahr 1987