Lohnsteuer – Neues vom BFH und aus der Verwaltung
Zusammenfassung des Aufsatzes „LSt-Update 2018/2019: Aktuelle Rspr. und Verwaltungsanweisungen“ von Geserich (DB1296062) auf S. 564
Auch 2018 hat der BFH einige grundlegende Urteile zu lohnsteuerrechtlichen Themen gesprochen. Außerdem gab es wichtige Anwendungsschreiben des BMF.
Sowohl für Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung oder das LSt-Ermäßigungsverfahren vorbereiten, als auch für die Lohnsteuerpraxis in Betrieben sind die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Verwaltung von Bedeutung. Der Autor gibt einen detaillierten Überblick – u. a. über die folgenden Sachverhalte.
Laut BFH ist für die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn und damit für die Anwendung der 44 €-Freigrenze der Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend. Daran hält der BFH trotz der Einwände des BMF auch im Hinblick auf Zukunftssicherungsleistungen fest. Deshalb ist die Gewährung von Krankenversicherungsschutz in Höhe der Arbeitgeberbeiträge (begünstigter) Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung