DER BETRIEB
Das Risiko der Ausfallhaftung für Mitgesellschafter einer GmbH
Zusammenfassung des Aufsatzes „Risiko Ausfallhaftung für Mitgesellschafter bei der GmbH“ von Wicke (DB1296139) auf S. 529

Das Risiko der Ausfallhaftung für Mitgesellschafter einer GmbH

Zusammenfassung des Aufsatzes „Risiko Ausfallhaftung für Mitgesellschafter bei der GmbH“ von Wicke (DB1296139) auf S. 529

Die Ausfallhaftung der Mitgesellschafter ist eine Eigenart des GmbH-Rechts. Wo der BGH die Grenzen zieht – und wo eine (weitere) Haftungsbegrenzung wünschenswert wäre.

Im Unterschied zum Aktionär ist die Haftung des GmbH-Gesellschafters nicht zwingend auf den Betrag seiner eigenen Einlage beschränkt. Die Ausfallhaftung nach §24 GmbHG kann sogar bewirken, dass einzelne Gesellschafter für die Aufbringung des gesamten Stammkapitals haften; sie umfasst zudem die Differenzhaftung gem. § 9 GmbHG sowie die Unterbilanzhaftung im Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Neben dem Gründungsgesellschafter trifft die Haftung auch spätere Erwerber von Geschäftsanteilen. Welcher Zeitpunkt für die Gesellschafterstellung maßgeblich ist und welche Bedeutung der Gesellschafterliste zukommt, hat der BGH am 18.09.2018 entschieden.

Foto:istock/ macgyverhh
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Risiken beim Anteilserwerb

Im Zentrum des Urteils steht die Frage, wann die Gesellschaftereigenschaft vorgelegen haben muss, um nach einer