Die Ressortverteilung zwischen GmbH-Geschäftsführern
Zusammenfassung des Aufsatzes „Ressortverteilung zwischen GmbH-Geschäftsführern: Das Weltruf-Urteil des BGH“ von Fleischer (DB1296390) auf S. 472
Für GmbH-Geschäftsführer und ihre Berater, die sich über Fragen der Ressortverteilung informieren wollen, bildet das Weltruf-Urteil des BGH ein griffiges Vademecum.
Zur Ressortverteilung zwischen GmbH-Geschäftsführern gibt es lange Urteilsreihen der Zivil-, Finanz- und Strafgerichte. Das Weltruf-Urteil des BGH bündelt nun etliche der verstreuten Entscheidungsaussagen und benennt in komprimierter Form die Anforderungen an eine wirksame Ressortverteilung. Auch wenn nicht alle offenen Rechtsfragen geklärt werden, kann es Geschäftsführern als Leitfaden dienen, um sich die Wirkungsweise von Gesamtverantwortung und Ressortverteilung plastisch vor Augen zu führen.
Ausgangspunkt aller Überlegungen ist der ungeschriebene, aber allgemein anerkannte Grundsatz der Gesamtverantwortung aller GmbH-Geschäftsführer. Eine Ressortverteilung ist aber grundsätzlich möglich. Der BGH hält sogar – anders als der BFH – deren schriftliche