DER BETRIEB
Die Vielschichtigkeit von Unternehmererbschaften
Zusammenfassung des Aufsatzes „Das Unternehmertestament im Mittelstand: Überlegungen für die steuerliche Beratung (Teil 2)“ von Kamps/Stenert (DB1296426) auf S. 990

Die Vielschichtigkeit von Unternehmererbschaften

Zusammenfassung des Aufsatzes „Das Unternehmertestament im Mittelstand: Überlegungen für die steuerliche Beratung (Teil 2)“ von Kamps/Stenert (DB1296426) auf S. 990

Ist Unternehmensvermögen begünstigt, heben testamentarische Klauseln die Begünstigungsfähigkeit auf, werden stille Reserven aufgedeckt? Die Nachfolgeplanung ist komplex.

Die Unternehmensnachfolge stellt den steuerlichen Berater vor besondere Herausforderungen. Bei der Übertragung von Unternehmensvermögen spielen die steuerlichen Folgen eine zentrale Rolle. Noch zu Lebzeiten müssen vor diesem Hintergrund oft zentrale Weichen gestellt werden. Zudem gilt es stets, neben den erbschaftsteuerlichen auch die ertragsteuerlichen Konsequenzen im Blick zu haben.

Foto: iStock/AndreyPopov
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Begünstigungsfähiges Vermögen schaffen

Unternehmensvermögen kann im Grundsatz auch nach den seit dem 01.07.2016 geltenden Verschonungsregelungen (§§ 13a ff. ErbStG) zu 85% oder sogar zu 100% steuerfrei übertragen werden. Inwieweit die Begünstigungen greifen, hängt jedoch in vielen Fällen vom Zufall ab. In aller Regel ist eine Übertragung des Unternehmensvermögens von Todes wegen daher nicht empfehlenswert.

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