Mögliche neue Unwägbarkeiten für den Finanzsektor
Zusammenfassung des Aufsatzes „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Ausgewählte Überlegungen zum aktuellen Stand des Referentenentwurfs vom 30.01.2019“ von Podeyn/Tschatsch/Fischler (DB1296826) auf S. 633
Das BMF hat kürzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes über die Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen vorgelegt. Die Autoren sehen Anpassungsbedarf.
Am 30.01.2019 hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822/EU in die Ressortabstimmung eingebracht. Hinsichtlich des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs der Meldepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen gibt es nur an wenigen Stellen beachtenswerte Änderungen gegenüber dem Diskussionsentwurf. Hervorzuheben ist aus Sicht der Autoren der Versuch, gesetzlich vorgesehene Steuervorteile aus dem sog. Main-Benefit-Test (MBT) herauszunehmen.
Zugleich bringt der Entwurf an einigen Stellen Abweichungen zum Diskussionsentwurf, die insbesondere den Finanzsektor deutlich belasten könnten. Darüber hinaus sieht er nun auch eine Meldepflicht für rein nationale Steuergestaltungen vor.