DAC 6 kommt näher
Zusammenfassung des Aufsatzes „Praktische Umsetzung der DAC-6-Vorgaben und Automationsmöglichkeiten“ von Kowallik (DB1296852) auf S. 812
Bis zum 31.12.2019 müssen die Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen umsetzen. Im Hinblick darauf sollten sich Intermediäre schon jetzt ihre Prozesse und Tax-Compliance-Maßnahmen anschauen.
Nach DAC 6 ist jede grenzüberschreitende Gestaltung, die mindestens eines der in Anhang IV der Änderungsrichtlinie 2018/822/EU aufgeführten Kennzeichen (Hallmarks) aufweist, meldepflichtig. Die Pflicht greift ab dem 01.07.2020. Nach einem inoffizellen Diskussionsentwurf des BMF vom 11.09.2018 soll die nationale Umsetzung vor allem durch die Erweiterung der §§ 138 ff. AO erfolgen. Seit Ende Januar 2019 liegt nun zudem ein inoffizieller RefE vor. Dieser weitet die Meldepflicht auch auf nationale Steuergestaltungen aus.
Die Anzeigepflicht betrifft vor allem Intermediäre. Ihnen bescheren die neuen Vorschriften zahlreiche zusätzliche prozessuale Aufgaben. Intermediär ist jeder, der eine meldepflichtige Gestaltung konzipiert,