Wandelt sich der Solidaritätszuschlag zur Unternehmensteuer?
Zusammenfassung des Aufsatzes „Der SolZ auf dem Weg zu einer Unternehmensteuer“ von Beznoska/ Hentze (DB1297549) aufd S. 1397
Sollte es zur geplanten Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags kommen, müssten Unternehmen künftig die Hälfte seines Gesamtaufkommens bestreiten. Das ist bedenklich.
Die Politik hat ihn stets als temporäre Ergänzungsabgabe dargestellt. Doch knapp 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es den Solidaritätszuschlag (SolZ) noch immer. Eine vollständige Abschaffung ist, auch wenn entsprechende Forderungen immer lauter werden, nicht in Sicht. Jedoch plant die Bundesregierung einen Kompromiss, durch den der SolZ für 90% der Einkommensteuer-Zahler entfallen soll.
Die Folgen wären gravierend. Nicht nur würde sich damit das SolZ-Aufkommen schätzungsweise halbieren. Eine selektive Beibehaltung würde auch zu einer grundlegend veränderten Aufkommensstruktur des SolZ führen, die gerade in Zeiten eines sich abzeichnenden Wirtschaftsabschwungs ungünstige Nebeneffekte haben könnte.
Aktuell ist die Lohnsteuer die tragende Säule des SolZ-Aufkommens. Die