DER BETRIEB
Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht
Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Vorgaben der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen an den deutschen Gesetzgeber – Handlungsspielräume und -grenzen“ von Madaus (DB1297552) auf S. 592

Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht

Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Vorgaben der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen an den deutschen Gesetzgeber – Handlungsspielräume und -grenzen“ von Madaus (DB1297552) auf S. 592

Die Richtlinie will europaweit vergleichbare Sanierungshilfen schaffen, um Unternehmensinsolvenz abzuwenden. Im Wesentlichen sind zwei Umsetzungsmodelle denkbar.

Im Dezember 2018 haben sich die Gesetzgebungsorgane der EU auf einen Kompromisstext zur Gestaltung eines „präventiven Restrukturierungsrahmens“, einer zweiten Chance für Unternehmer und effizienterer Verfahrensbedingungen einigen können, der nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses voraussichtlich im Sommer als Richtlinie (RL) in Kraft treten wird. Die RL veranlasst den deutschen Gesetzgeber, eine vorinsolvenzliche gerichtliche Sanierungshilfe einzuführen. Im Kern stehen zwei Umsetzungsoptionen zur Verfügung: ein Vergleichsverfahrensmodell und ein Vertragshilfemodell.

Foto: fotolia/Rawpixel.com
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Formalisiertes Sanierungsverfahren

Ein Vergleichsverfahren würde idealerweise in einem eigenen Gesetz normiert und zwei Phasen (Verhandlung und Planbestätigung) umfassen sowie vier Sanierungsinstrumente (Vollstreckungsstop, Experte,